Bei vielen Fassaden wird eine Abnahme gefordert, um den Zustand zu bewerten. Dies kann regelmäßig aufgrund von Vorgaben der Bauprodukte gefordert sein oder eine einmalige Bewertung bei Eigentümerwechsel.
Sie haben Fragen bezüglich einer Abweichung von den geltenden technischen Richtlinien oder Normen? Zum Beispiel zum Thema Absturzsicherheit, Betretbarkeit bzw. Begehbarkeit. Sie benötigen Unterstützung bei der Zustimmung im Einzelfall oder bei der Konstruktion?
Wir beraten Sie gerne bei Fragestellungen, die nicht dem „Standard“ entsprechen und helfen Ihnen dabei die optimale Lösung zu finden. Dabei stehen wir Ihnen gerne bei Einzelfragen oder als Fachberater bei Ihren Projekten begleitend zur Verfügung.
Wir haben schon über 500 Bauteilversuche im Bereich Glas durchgeführt. Wir geben Ihnen gerne eine umfassende Beratung und erstellen auf Wunsch und wenn möglich eine gutachterliche Stellungnahme zum Beispiel zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall.
Unsere zahlreichen Versuche für absturzsichernde Verglasungen (Pendelfallversuch), betretbare und begehbare Verglasung bieten uns ausreichend Knowhow und Erfahrung Sie optimal zu beraten und die Versuche für Sie vorzubereiten bzw. durchzuführen.