Sie haben Fragen bezüglich einer Abweichung von den geltenden technischen Richtlinien oder Normen? Sie benötigen Unterstützung bei der Zustimmung im Einzelfall oder bei der Konstruktion?
Vielfach wird unterschätzt, dass schon geringe Abweichungen von Zulassungen oder Normungen zu baurechtlichen Problemen führen könnten. Dies ist auch dann der Fall, wenn es formell gefordert ist, technisch aber vielleicht keine Auswirkung hat. Daher lassen Sie dies von uns dem M+W Ingenieurbüro prüfen. Als Glasexperte können wir Ihnen schnell helfen und ggf. gänzlich eine Abweichung der Normung umgehen.
Wir beraten Sie gerne bei Fragestellungen, die nicht dem „Standard“ entsprechen und helfen Ihnen dabei die optimale Lösung zu finden. Dabei stehen wir Ihnen gerne bei Einzelfragen oder als Fachberater bei Ihren Projekten begleitend zur Verfügung.
Setzen Sie ein Bauprodukt oder eine Bauart ein, die nicht gemäß den baubehördlichen Anforderungen geregelt ist, benötigen Sie eine ZiE oder vBG.
Was ist nicht geregelt? | Verfahren |
Bauprodukt | Zustimmung im Einzelfall (ZiE) |
Bauart | vorhabenbezogene Bauartgenehmigung ( vBG) |
Geregelte Bauprodukte und Bauarten benötigen keinen Einzelnachweis. Sie sind durch Normen, technische Regeln oder Zulassungen geregelt.
Die allgemein geregelten Bauprodukte und Bauarten sind in den technischen Baubestimmungen des Bundeslandes (Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen (VVTB)) zu finden.
Eine gute Übersicht der Zulassungen findet man auf der Seite des DIBt unter Bauprodukte und Bauarten. Hier findet man auch die Musterliste der Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen.
Versuchstechnische Nachweise kommen häufig bei der Produktentwicklung zum Einsatz. Hier können durch Versuche des Bauteils auf aufwendige und kostenintensive Berechnungen verzichtet werden. Aber auch bei einzelnen Bauvorhaben kann eine Prüfung der Materialien kostengünstiger als eine Berechnung sein, da das Ergebnis oft optimaler ausfällt.